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   OLG Karlsruhe, 11.12.1980 - 2 WF 111/80   

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https://dejure.org/1980,6715
OLG Karlsruhe, 11.12.1980 - 2 WF 111/80 (https://dejure.org/1980,6715)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.12.1980 - 2 WF 111/80 (https://dejure.org/1980,6715)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Dezember 1980 - 2 WF 111/80 (https://dejure.org/1980,6715)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Prozesskostenhilfe (Armenrechtsgesuch) für eine Unterhaltsklage; Hinreichende Erfolgsaussicht; Anspruch auf Unterhalt nach langjähriger schicksalsbedingter Trennung ; Grobe Unbilligkeit der Inanspruchnahme des Verpflichteten

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 1361, 1579
    Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Ausschluß des Ehegattenunterhalts nach langjähriger schicksalsbedingter Trennung; grobe Unbilligkeit der Inanspruchnahme des Unterhaltsverpflichteten.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1981, 551
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.03.1979 - IV ZR 36/78

    Trennungsunterhalt bei kurzer Ehedauer aufgrund der reformierten Regelung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.1980 - 2 WF 111/80
    Die Ehe der Parteien war auch bis zu ihrer Trennung nicht von kurzer Dauer, und selbst wenn die Zeit des Zusammenlebens nur kurz gewesen wäre, würde allein dieser Umstand nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht schon zu einer Einschränkung des Unterhaltsanspruchs unter dem Gesichtspunkt grober Unbilligkeit führen (BGH NJW 1979, 1348, 1349 f = BGHF 1, 361; 1979, 1452 = BGHF 1, 474; 1980, 2247, 2248 = BGHF 2, 212).
  • BGH, 09.07.1980 - IVb ZR 528/80

    Begriff der Dauer der Ehe; Ausschluß des Unterhaltsanspruchs wegen Unbilligkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.1980 - 2 WF 111/80
    Die Ehe der Parteien war auch bis zu ihrer Trennung nicht von kurzer Dauer, und selbst wenn die Zeit des Zusammenlebens nur kurz gewesen wäre, würde allein dieser Umstand nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht schon zu einer Einschränkung des Unterhaltsanspruchs unter dem Gesichtspunkt grober Unbilligkeit führen (BGH NJW 1979, 1348, 1349 f = BGHF 1, 361; 1979, 1452 = BGHF 1, 474; 1980, 2247, 2248 = BGHF 2, 212).
  • BGH, 09.05.1979 - IV ZR 88/78

    Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.1980 - 2 WF 111/80
    Die Ehe der Parteien war auch bis zu ihrer Trennung nicht von kurzer Dauer, und selbst wenn die Zeit des Zusammenlebens nur kurz gewesen wäre, würde allein dieser Umstand nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht schon zu einer Einschränkung des Unterhaltsanspruchs unter dem Gesichtspunkt grober Unbilligkeit führen (BGH NJW 1979, 1348, 1349 f = BGHF 1, 361; 1979, 1452 = BGHF 1, 474; 1980, 2247, 2248 = BGHF 2, 212).
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